Urheberrechtsexperte: Brasilien versucht Ausgleich zwischen Interessen von Urhebern und der Öffentlichkeit

Ein Entwurf der brasilianischen Regierung zur Novellierung des dortigen Urheberrechts sieht unter anderem Strafen für jene vor, die den Zugang zu gemeinfreien Werken behindern. Der Rechtsexperte Michael Geist sieht dadurch ein wichtiges Prinzip gewahrt.

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Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist, der unter anderem durch seinen Widerstand gegen die Verschärfung des kanadischen Urheberrechts bekannt wurde, sieht in einem Entwurf der brasilianischen Regierung zur Überarbeitung des dortigen Urheberrechts ein wichtiges Prinzip gewahrt. In seinem Weblog weist er auf Artikel 107 des Mitte Juni veröffentlichten Entwurfs hin, der Strafen für jene vorsehe, die den Zugang zu gemeinfreien und die rechtmäßige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken be- oder verhindern. Auch soll die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen bei gemeinfreien und die rechtmäßige Nutzung von geschützten Werken erlaubt sein.

In dem Gesetzentwurf sei damit ein Prinzip umgesetzt worden, das der Supreme Court Kanadas in einem Urteil aus dem Jahr 2002 aufgestellt hatte. Demnach müsse das Urheberrecht die Balance wahren zwischen einem sachgemäßen Schutz der Rechteinhaber und dem öffentlichen Interesse. Wenn ein Rechteinhaber zu gering entschädigt werde, könne das ebenso schädlich sein wie wenn er überkompensiert werde.

Der brasilianischen Regierung geht es bei dem Entwurf um die Umsetzung der "Internet-Verträge" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in nationales Recht. Die beiden Verträge aus dem Jahr 1996 sollen die Rechte der Urheber, ausübenden Künstler und Hersteller von Tonträgern im digitalen Zeitalter stärken. Die Urheberrechtsvereinbarung macht unter anderem Vorschriften für die zusätzliche rechtliche Absicherung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Diese wurden unter anderem im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) der USA von 1998 oder in der 2001 beschlossenen Copyright-Richtlinie der EU berücksichtigt, in Deutschland in dem seit 2003 geltenden Ersten Korb der Urheberrechtsreform.

Kanada gehört wie Brasilien zu den Ländern, die von den USA in Urheberrechtsdingen unter besonderer Beobachtung stehen, da sie beim Schutz oder bei der Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern versagen würden. Die EU hingegen meldete 2009 Vollzug bei Umsetzung der WIPO-Urheberrechtsverträge. Ende des Jahres hatten sämtliche Mitgliedsländer sie in nationales Recht umgesetzt. (anw)